Schleudertraumata entstehen bei Selbstunfällen (z.B. bei der Arbeit, im Sport). Dann muss mit Unfall- und Sozialversicherungen verhandelt werden.
Meist jedoch resultieren Schleudertrauma-Verletzungen aus Auffahrunfällen im Strassenverkehr. Hier kommt ein Unfallversursacher und dessen Haftpflichtversicherung als weitere Partei dazu.
Die Fragen sind meist komplex und gesundheitlich, beruflich und finanziell existenziell. Die Betroffenen sind aufgrund ihrer schwierigen gesundheitlichen Situation nicht in der Lage, ihr Anliegen selber richtig zu vertreten.
Der Beizug eines Anwalts ist dringend zu empfehlen.
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